Corona Hotline ++ Leipzig ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Kündigung ++ Anwalt Arbeitsrecht Leipzig ++ Abfindung ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht Leipzig ++ Arbeitsrecht
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Kündigung während der Probezeit wegen Quarantäne

Die häusliche Quarantäne wegen Corona

Eine häusliche Quarantäne bezeichnet eine vom Gesundheitsamt angeordnete, zeitlich befristete Maßnahme, beispielsweise aufgrund der Corona-Pandemie und bezweckt mit dieser den Infektionsschutz der Menschen, indem die Ausbreitung des Krankheitserregers eingedämmt wird. Eine Quarantäne findet bei Personen Anwendung, welche in Kontakt mit einer positiv auf den Corona-Virus getesteten Person standen. Alle Menschen, bei denen eine Corona-Infektion feststeht, also bei denen diese Kraft eines Corona-Antigen-Schnelltests beziehungsweise durch einen PCR-Test nachgewiesen wird, müssen in häusliche Isolierung und bei Problemen in einer Klinik isoliert werden.

Die Corona-Pandemie

Der Corona-Virus wird auch SARS-CoV-2 oder COVID-19 genannt und überrollt die Welt in Wellen, wobei immer neue Varianten des Virus auftauchen. Es ist dieser Tage nicht abzusehen, für welche Dauer wir uns mit dem Corona-Virus sowie seinen Folgen auf das Berufsleben auseinandersetzen müssen. Beim Gipfel der Coronapandemie meldeten unzählige Firmen Kurzarbeit an, während andere kurzerhand Kündigungen ausgesprochen haben. Die Frage, ob und inwiefern das zulässig ist, kann eindeutig verneint werden, weil die Coronapandemie zwar einen Ausnahmezustand, aber keine Veränderungen des Arbeitsrechts zur Folge hatte.

Die Probezeit im Arbeitsrecht

Die Probezeit ist eine gegenseitig akzeptierte Testphase, welche vom Anfang eines neuen Arbeitsvertrags bis zum vereinbarten Ende reicht. Je nachdem, was vereinbart wird, kann eine Probezeit bis zu sechs Monaten gehen. Im Verlauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis immer mit einer Frist von zwei Wochen per Kündigung beendet werden. Das Kündigungsschutzgesetz greift jedoch nicht innerhalb der Probezeit, deshalb erfordert es keinen Kündigungsgrund, um den Arbeitsvertrag zu beenden. Wenn dem Mitarbeiter der neue Arbeitsplatz nicht gefällt, kann er diesen innerhalb einer Frist von zwei Wochen kündigen, denn die Regeln der Probezeit gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.



Kündigung in der Probezeit wegen einer Quarantäne

Vielfach bekunden uns Mandanten, dass sie von ihrem Unternehmen gekündigt wurden, sobald sie diesen über eine behördlich angeordnete Quarantänemaßnahme in Kenntnis gesetzt hatten. Viele der betroffenen Arbeitnehmer wurden als Reaktion darauf von ihren Arbeitgebern dazu beauftragt, eine schriftliche Bestätigung der Maßnahme der Gesundheitsbehörde vorzulegen. Weil die Mehrzahl der Gesundheitsämter aber überlastet und nicht in der Lage waren, schriftliche Bestätigungen über die angeordnete Quarantäne ohne Verzug auszustellen. Dieses Fehlen der schriftlichen Bestätigung nahmen die Arbeitgeber dann als Grundlage für die Kündigung, obschon die betreffenden Mitarbeiter überhaupt nicht die Chance hatten, eine solche einzureichen. Besonders in kleinen Betrieben oder während der Probezeit gehen etliche Beschäftigte davon aus, dass sie jederzeit und ohne Weiteres entlassen werden können. Aber das stimmt nicht wirklich, denn auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, kann man deswegen keine Zulässigkeit aller Kündigungen annehmen. Bei den erwähnten Fällen handelte es sich um Willkürakte des Arbeitgebers und dementsprechend erklärten verschiedene Arbeitsgerichte solche Kündigungen für unwirksam.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Leipzig e.V.

Unter der 0341-22907780 kriegen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Leipzig Auskunft bei Fragen zu „Kündigung in der Probezeit wegen Quarantäne“ sowie allen anderen arbeitsrechtlichen Themen.


Weitere interessante Artikel aus dem Arbeitsrecht: 

Verhaltensbedingte Kündigung wegen Corona

Der Corona-Virus wird auch als SARS-CoV-2 oder COVID-19 bezeichnet und verbreitet sich in Wellen weltweit, wobei immer neue Varianten...

Probezeit in der Corona-Krise

Der Corona-Virus wird auch als COVID-19 oder SARS-CoV-2 bezeichnet und überrollt die Welt in Wellen, wobei immer neue Varianten...

Sonderkündigungsrecht wegen Corona

Der Corona-Virus wird ebenso COVID-19 oder SARS-CoV-2 genannt und verbreitet sich in Wellen weltweit, wobei immer neue Varianten...


Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0341-22907780

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0341-22907780

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Schönbachstr. 1
04299 Leipzig

Corona Virus ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht Leipzig ++ Beratung Arbeitsrecht ++ Leipzig ++ Kündigung ++ Anwalt Arbeitsrecht Leipzig ++ Abfindung ++ Arbeitsrecht