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Arbeitsrechtliche Hilfe nach Kündigung
Der ArbeitnehmerHilfe e.V. bietet Ihnen kompetente Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Erhalt einer Kündigung
Abfindung durch Überprüfung der Kündigung
Unsere Fachanwälte beraten Sie als Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung und klären Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf. Wir prüfen Ihre Kündigung und handeln für sie eine Abfindung oder bestmöglichst eine Weiterbeschäftigung aus, wenn die Kündigung einen Fehler aufweisen sollte.
Drei-Wochenfrist für eine Kündigungsschutzklage
Wenn der Arbeitgeber nicht einlenkt, muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht einreichen.
Kostenlose Beratung für Mitglieder
Als Mitglied können Sie sich kostenfrei beraten und Ihre Kündigung ohne Sorge vor hohen Kosten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf lediglich 40 € jährlich. Somit bieten wir Arbeitnehmer eine günstige Möglichkeit, sich über Ihre Rechte aufklären zu lassen.
Terminvereinbarung unter 0341-22907780
Vereinbaren Sie einen kurzfristigen Termin für eine Beratung und sichern Sie sich auf diese Weise eine Abfindungszahlung, eine Weiterbeschäftigung, ein positives Arbeitszeugnis etc.
ArbeitnehmerHilfe e.V.: Unkomplizierte, Kompetente und zuverlässige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig.
Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.
0341-22907780