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Die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Nutzen, Frist und Kosten der Kündigungsschutzklage

Haben Sie eine nicht gerechtfertigte Kündigung bekommen und wollen deswegen eine Kündigungsschutzklage beim Leipziger Arbeitsgericht führen? Dann bekommen Sie hier von den Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Leipzig das Wichtigste kompakt präsentiert.

Nutzen der Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklagen sind das für Entlassene erfolgreichste Mittel, um gegen Kündigungen vorzugehen, völlig egal, welches Ziel diese verfolgen. Manche entlassene Arbeitnehmer wollen, dass ihr Arbeitsvertrag bestehen bleibt, andere, dass eine angemessene Abfindung gezahlt und ein sehr gutes Arbeitszeugnis ausgestellt wird.

Was bringt eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage ist tatsächlich das beste Weg, um gegen eine unzureichend begründete Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorzugehen. Die damit verknüpfte Kündigungsschutzklage bezweckt aus Arbeitnehmersicht, die Wirksamkeit der Kündigung in Frage zu stellen.

Im Normalfall führt ein Kündigungsschutzprozess für den Arbeitnehmer zwar zum Verlust seiner Arbeitsstelle, erhält jedoch als Kompensation eine Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis. Ein reiner Irrtum ist jedoch, dass gekündigte Arbeitnehmer einen generellen Anspruch auf eine Abfindung hätten. Dies ist unzutreffend, da Entlassene eben nur dann einen Anspruch auf Abfindung haben, wenn das Kündigungsschutzgesetz nach einer betriebsbedingten Kündigung greift.

Ansonsten hängen die Höhe der Abfindung und die Güte des Arbeitszeugnisses von der Geschicklichkeit des Rechtsanwalts ab. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sind dafür bekannt, in Kündigungsschutzverfahren die besten Ergebnisse für die Arbeitnehmer zu erzielen.

Was passiert nach einer gewonnenen Kündigungsschutzklage?

Wir erinnern uns daran, die Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung ist der Zweck eines Kündigungsschutzprozesses. Im Umkehrschluss bedeutet ein vom Arbeitnehmer gewonnener Kündigungsschutzprozess prinzipiell, dass die Kündigung unwirksam ist. Demnach behält der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag und kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber das nun offene Arbeitsentgelt für den zurückliegenden Zeitraum verlangen.

Insofern das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer infolge des Kündigungsschutzprozesses so zerrüttet wurde, dass eine Zusammenarbeit nicht mehr umsetzbar ist, kann eine der beiden Parteien den Antrag auf Auflösung des Vertragsverhältnisses beim Leipziger Arbeitsgericht stellen.

Ganz gleich, ob der Antrag vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ausgeht, wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung herangezogen. Infolge dieser Konstellation handeln unsere Anwälte in Kündigungsschutzverfahren gute Abfindungszahlungen aus.



Frist der Kündigungsschutzklage - Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?

Um eine Kündigungsschutzklage in die Wege zu leiten, ist die Dreiwochenfrist grundsätzlich einzuhalten, da die Kündigung sonst als wirksam gilt. Die Dreiwochenfrist beginnt mit der theoretisch möglichen Kenntnisnahme unter normalen Umständen zu laufen. Zu diesem Zweck reicht schon die Zustellung des Kündigungsschreibens in den Briefkasten des Arbeitnehmers, weil dieser für dessen regelmäßige Leerung verantwortlich ist.

Wird die Dreiwochenfrist verpasst, ist eine spätere Zulassung der Kündigungsschutzklage sehr schwierig und nur selten durchzusetzen. Eine spätere Zulassung ist meist nur dann möglich, wenn eine schlimme Erkrankung mit einem Krankenhausaufenthalt vorgelegen hat. Wird die Frist versäumt, gilt eine Kündigung, von den vorher erwähnten Ausnahmen abgesehen, unabweisbar als wirksam.

Möchten Sie wissen, ob die Kündigung noch in der Dreiwochenfrist liegt? Dann melden Sie sich zeitnah und unkompliziert online bei der ArbeitnehmerHilfe Leipzig an und lassen die Kündigung von unseren Rechtsanwälten auf Wirksamkeit prüfen. Dabei können Sie sich über die Aussichten in einem Kündigungsschutzprozess beraten lassen.

Kosten einer Kündigungsschutzklage

Trotzdem der Rechtsanwalt, fallabhängig, mehr oder weniger Aufwand hat, darf er die Anwaltskosten nicht pauschal festlegen, sondern er muss stets nach des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abrechnen.

Bei einer Kündigungsschutzklage unterscheidet man zwischen Gerichts- und Anwaltskosten, welche beide vom Streitwert und dem Gebührensatz des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abhängen. Die bei der Kündigungsschutzklage anfallenden Kosten muss jede Partei, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, selber tragen.

Wie viel kostet ein Rechtsanwalt bei einer Kündigungsschutzklage? 

Die Kosten des Kündigungsschutzprozesses setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen und hängen von der Höhe des Streitwertes ab, dieser wird in der Regel mit den letzten drei Brutto-Monatsgehältern des Arbeitnehmers berechnet.

Wer übernimmt die Kosten des Anwalts bei einer Kündigungsschutzklage? 

In einem Kündigungsschutzprozess trägt jede Partei ihre Prozesskosten jeweils selbst, ganz gleich, wie dieser ausgeht. Dieser Grundsatz bewirkt den Schutz klagender Arbeitnehmer, weil diese ansonsten, im Falle eines verlorenen Prozesses, die gesamten Kosten übernehmen müssten.

Möchten Sie eine Kündigungsschutzklage erheben? 

Sie können sich von uns gerne einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen, welche Abfindungshöhe Sie erwarten dürfen.


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