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Die Kündigung

Das ohne Zweifel schwerwiegendste arbeitsrechtliche Thema ist die Kündigung sowie alles, was ansonsten mit dieser zu tun hat.

Da wären beispielsweise die verschiedenen Kündigungsarten und Kündigungsgründe, der Kündigungsschutz und die Kündigungsschutzklage, die außerordentliche sowie ordentliche Kündigung, die Form und der Inhalt der Kündigung, Kündigung durch den Arbeitgeber und Kündigung durch den Arbeitnehmer, die Fristen für die Kündigung und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Kündigung. Alle diese Themen sind mit mehreren Fragen verknüpft, von denen die wichtigsten weiter unten beantwortet werden.

Auf was kommt es bei einer Kündigung an?

Für den Fall, dass eine Vertragspartei ein Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist beziehungsweise auf schnellstem Wege und direkt zu Ende bringen will, muss dieser Wille des Kündigenden grundsätzlich durch eine formelle Kündigung erfolgen. Bei allen Arten einer Kündigung sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten und ebenso sind die maßgeblichen Voraussetzungen unerlässlich. Mitarbeiter dürfen jederzeit, doch allein bei Beachtung der Kündigungsfrist, kündigen und müssen dazu keinen Kündigungsgrund angeben. Entscheidend höher liegen die Hürden für Betriebe, welche sich von einem Arbeiter trennen möchten, insbesondere, wenn bei diesem der Kündigungsschutz greift.

Welche Arten von Kündigungen gibt es?

So gibt es die ordentlichen Kündigungen, die allesamt fristgemäß erfolgen, und die außerordentliche fristlose Kündigung. Ordentliche Kündigungen werden in die personenbedingte Kündigung, die betriebsbedingte Kündigung und die verhaltensbedingte Kündigung unterteilt. Wenn ein Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat. und der gekündigte Arbeitnehmer mehr als sechs Monate ununterbrochen im Unternehmen gearbeitet hat, kann er für die Kündigung eine Begründung vom Arbeitgeber verlangen.

Welche Kündigungsgründe gibt es für Arbeitgeber?

Es kommt darauf an, welche Art der Kündigung angewendet worden ist, weil sich für jede Art der ordentlichen Kündigung unterschiedliche Anforderungen stellen, damit diese wirksam begründet werden kann. Beispielsweise von Belang sind inner- oder außerbetriebliche Gründe, die zu einer betriebsbedingten Kündigung führen, Disziplinarverstöße des Mitarbeiters können Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung sein und subjektive oder objektive Leistungsmängel sind denkbare Anlässe für die personenbedingte Kündigung.

Wie sieht eine Kündigung durch den Arbeitgeber aus?

Die Arbeitgeber müssen, um zu kündigen, eine ganze Reihe von Regeln berücksichtigen, welche Form und Inhalt, die Abstimmung mit dem Betriebsrat und die Begründung betreffen. Für alle Formen einer Kündigung ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben, zudem muss das Kündigungsschreiben von einer kündigungsberechtigten Person selbst unterzeichnet und dem Empfänger im Original zugestellt werden. Alle Kündigungsschreiben müssen die zugrundeliegende Kündigungsfrist und in der Betreffzeile das Wort “Kündigung” enthalten sowie überdies mit dem Datum und den vollständigen Adressen des Arbeitnehmers und Arbeitgebers versehen sein. Für den Fall, dass auch nur einer der verlangten Inhalte fehlt oder die Formvorschriften nicht vollständig eingehalten wurden, wird die Kündigung gemeinhin als rechtlich unwirksam angesehen.



Wie lang ist die ordentliche Kündigungsfrist?

Es gibt nur zwei Varianten – entweder es gilt die tarifvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist oder es ist die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten. vom Gesetz bestimmte Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt für die Arbeitnehmerseite, wenn diese selbst kündigen will, in der Regel vier Wochen zum 15. oder den letzten Tag des Monats. Für die Arbeitgeber gelten, abhängig von der Dauer der Zugehörigkeit eines Angestellten zum Betrieb, spürbar längere gesetzliche Kündigungsfristen. ist bei einer fünfjährigen Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende einzuhalten, nach zehn Jahren sind es vier und nach 20 Jahren sieben Monate.

Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Der Terminus fristlose Kündigung ist streng genommen recht schwammig, darum ist es besser, sie als außerordentliche Kündigung zu bezeichnen. Die Bedingungen für eine Kündigung dieser Art sind: die Einhaltung einer Zweiwochenfrist, das vorherige Erteilen einer Abmahnung, wobei es davon Ausnahmen gibt, das Vorliegen eines wichtigen Grundes sowie das Fehlen eines milderen Mittels. Elementar für das Rechtfertigen einer fristlosen Kündigung ist der sogenannte wichtige Grund. Dafür kommen grobe Verletzungen der Treuepflicht, Beleidigungen oder Tätlichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber, Arbeitszeitbetrug, beharrliche Arbeitsverweigerung oder ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot in Frage.

Kann man ohne Grund gekündigt werden?

Ein Angestellter darf nur dann ohne Grund gekündigt werden, wenn er keinen allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz genießt. Das ist automatisch während der Probezeit und in Firmen mit zehn oder weniger Angestellten der Fall, jedoch darf auch dort nicht willkürlich gekündigt werden. So gesehen, ist eine Kündigung ganz ohne einen Grund eigentlich unmöglich, aber ist der sich daraus ergebende Kündigungsschutz bestenfalls theoretischer Natur.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Leipzig e.V.

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