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Diskriminierung am Arbeitsplatz

In Leipzig ist, wie im gesamten Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, die Benachteiligung eines Menschen wegen seiner ethnischen Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung, Behinderung oder seines Geschlechts verboten, was mittels des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geregelt wird.

Diskriminierung kann im beruflichen Alltag in vielerlei Formen auftreten, beispielsweise als direkte oder indirekte Diskriminierung, als Belästigung oder Benachteiligung. Eine Untersuchung des Bundesamts für Statistik offenbarte, dass effektiv mehr als fünf Prozent aller Angestellten in der Bundesrepublik Deutschland unter Diskriminierung im Betrieb leiden, es folglich über jeden zwanzigsten Arbeitnehmer betrifft.

Perspektive der Betroffenen

Diskriminierung am Arbeitsplatz ist in der Bundesrepublik Deutschland ein permanentes Thema, da es nicht wenige Erwerbstätige betrifft. Diese Berufstätigen erleiden in ihren Betrieben oft Diskriminierungen, die wegen ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft oder auch aus rassistischen Gründen ausgelöst werden. Solche Erlebnisse können Unsicherheit, Ausgrenzungen, Bevormundung und Einschränkungen mit sich bringen und werden nicht selten von Scham, Traurigkeit und Angst begleitet.

So berichtete ein betroffener Stellenbewerber: “Als ich mich vor etwa vier Jahren auf eine Arbeitsstelle beworben habe, wurde ich offenbar wegen meiner Hautfarbe abgelehnt. Zweifelsohne ist es verboten, Menschen wegen ihrer Hautfarbe zu diskriminieren, doch geschieht es leider wieder und wieder. In dieser Situation konnte ich glücklicherweise auf die Unterstützung von Freunden sowie Bekannten zählen, welche mir einen Anwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Leipzig nahegelegt haben.”

An so einem Bericht sieht man gut, wie geboten es ist, dass alle Fälle von Diskriminierung aktiv und offen aufgegriffen werden und betroffene Angestellten Unterstützung und Hilfe erhalten, um bei der Bewältigung der belastenden Situation nicht alleine zu sein.

Definition von Diskriminierung

In Deutschland und damit gleichwohl in Leipzig ist das Verbot der Diskriminierung im Berufsleben durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Dieses Gleichbehandlungsgesetz untersagt Benachteiligungen wegen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, Weltanschauung, Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, zugleich ist ohne Frage auch die Anweisung, sich diskriminierend zu verhalten, verboten, also eine andere Person aufzufordern, eine diskriminierende Handlung durchzuführen.

Diskriminierung im Betrieb kann in unterschiedlicher Form auftreten. So gibt es die offenkundig erscheinende direkte Diskriminierung. Diese Wendung ist gebräuchlich, falls ein Erwerbstätiger aufgrund einer der oben genannten Gründe benachteiligt wird, beispielsweise weil die betreffende Person einer bestimmten ethnischen Gruppe angehört oder eine bestimmte Religion hat. Gelegentlich kommt es ebenso zu sexuell konnotierten Belästigungen. Von dieser spricht man dann, wenn ein Angestellter auf Grund eines der oben genannten Gründe sexuell belästigt beziehungsweise anderweitig schlecht behandelt wird.

Wahrnehmbar abweichend verhält es sich mit der indirekten Diskriminierung, das heißt, sobald eine bestimmte Praxis beziehungsweise Regelung am Arbeitsplatz vielleicht neutral erscheint, doch in der Praxis spezielle Personengruppen benachteiligt, zum Beispiel weil diese vorgegebene sprachliche oder kulturelle Anforderungen nicht zu leisten vermag.

Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland

In der Bundesrepublik sind Diskriminierungen im Betrieb sowie ihre juristischen Konsequenzen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Rasse, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Die Arbeitgeber sind per Gesetz verpflichtet, Diskriminierung zu vermeiden und gegebenenfalls Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Falls sich ein Berufstätiger benachteiligt fühlt, sollte er zunächst eine Beschwerde beim Arbeitgeber einreichen. Falls dies nicht erfolgreich ist, kann der Betroffene eine Klage vor dem Arbeitsgericht Leipzig einreichen.

Falls die Klage erfolgreich ist, kann das beklagte Unternehmen zu einer Entschädigungszahlung verurteilt werden. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, richtet sich nach dem Grad der Diskriminierung sowie dem angerichteten Schaden. Zusätzlich kann der Betrieb verpflichtet werden, diskriminierende Praktiken zu ändern oder nicht mehr anzuwenden.

Ganz wesentlich ist, daran zu denken, dass die Beweislast im Falle einer Diskriminierungsklage auf Seiten des Arbeitgebers liegt. Der betroffene Berufstätige muss nur klare Anhaltspunkte anzeigen, welche auf eine Benachteiligung hinauslaufen, dagegen muss der Arbeitgeber beweisen, dass sein Verhalten nicht diskriminierend war.

Was betroffene Arbeitnehmer beachten müssen

Es ist wichtig, dass benachteiligte Erwerbstätige über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Diskriminierung am Arbeitsplatz informiert sind. Das heißt, Mitarbeiter sollten deshalb wissen, welche Rechte und Pflichten ihnen zustehen und welche Mittel sie nutzen können, um sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen.

Vor allem sollte jeder wissen, dass Diskriminierung im Betrieb illegal ist. Es existiert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), es ermöglicht, gegen Benachteiligungen auf Grund von Alter, Geschlecht, Religion oder sexueller Orientierung auf dem Leipziger Arbeitsgericht einzureichen. Falls ein Mitarbeiter diskriminiert wird, hat er die Option, sich an eine Antidiskriminierungsstelle in Leipzig zu wenden.

Alle auf eine Arbeitsstelle sollten grundsätzlich darauf achten, dass sie während des Einstellungsverfahrens in einen Firma nicht diskriminiert werden. Es ist verboten, mögliche Mitarbeiter wegen Merkmalen wie Alter, Geschlecht oder sexueller Orientierung abzuweisen. Falls jemanden bei der Einstellung Diskriminierung widerfährt, kann er sich wegen des Erlebnisses direkt an den potenziellen Arbeitgeber wenden. Sollte das nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führen, kann sich der betroffene Arbeitnehmer an die zuständige Leipziger Behörde wenden, um die Dinge klären zu lassen.



Ursachen und Formen der Diskriminierung am Arbeitsplatz

Der häufigste Grund für Diskriminierung im Betrieb ist das Alter, gefolgt von Rassismus, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht sowie die ethnische Herkunft. Daneben kann Diskriminierung genauso verursacht durch psychische Probleme, Behinderungen oder sexuelle Identität vorkommen. Überdies können Unsicherheit in Bezug auf andere Menschen, Unwissenheit, Vorurteile sowie Missverständnisse dazu führen, dass Diskriminierung im Betrieb stattfindet. Es existieren sehr viele Ursachen für Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Mitarbeiter können wegen bestehender Vorurteile in Hinsicht auf Rasse, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, körperlicher beziehungsweise geistige Behinderung oder andere persönliche Eigenschaften benachteiligt werden. Vielmals führt auch eine unterschwellige Voreingenommenheit von Arbeitgeber sowie Kollegen zu diskriminierendem Verhalten, ohne dass sich diese dessen bewusst sind. Zum Beispiel können sie anhand von Stereotypen Entscheidungen treffen, ohne dies tatsächlich beabsichtigt zu haben.

Nicht wenige Berufstätige und Chefs handeln aufgrund fehlender Sensibilität gegenüber anderen Lebensweisen, Hintergründen oder Kulturen benachteiligend. Dieses führt dann recht häufig zur sogenannten strukturellen Benachteiligung, wie beispielsweise die fehlende Chancengleichheit in der Ausbildung oder der Karriere in der Firma. Diskriminierung kann ebenso auf Machtungleichgewichten beruhen, bei denen bestimmte Gruppen von Beschäftigten wegen ihres Geschlechts, Rasse oder Alters weniger Einfluss auf Entscheidungen im Unternehmen haben als andere.

Folgen der Diskriminierung am Arbeitsplatz

Diskriminierungen im Betrieb haben eine ganze Menge zerstörerischer Auswirkungen auf betroffene Arbeitnehmer, das Arbeitsumfeld sowie die Firma selbst. Eine der Folgen ist die Schwächung der psychischen Verfassung, denn tatsächlich kann Diskriminierung zu Angst, Depressionen, Stress sowie weiteren seelischen Problemen mit der Gesundheit führen, die sich des Weiteren negativ auf die Leistungsfähigkeit und das Befinden der Arbeitnehmer auswirken.

Daneben kann Diskriminierung Einfluss darauf haben, dass Berufstätige auf Grund persönlicher Merkmale, wie Alter, Geschlecht beziehungsweise Rasse, weniger Möglichkeiten für Weiterbildungen, Gehaltserhöhungen oder Beförderungen kriegen. In der Zeit danach führt das des Öfteren zu einem starken Einbruch der Arbeitsleistung, da betroffene Erwerbstätige sich nicht unterstützt oder wertgeschätzt fühlen und deshalb schlechter motiviert sind.

Ein überdies auftretendes Problem von Diskriminierung ist die kontinuierliche Verschlechterung des Arbeitsklimas. Das hat zur Folge, dass sich auch die nicht direkt betroffenen Mitarbeiter unwohl fühlen und es leichter zu Konflikten zwischen den Beschäftigten oder ganzen Abteilungen kommt. In letzter Konsequenz schadet Diskriminierung ebenso dem Ansehen in der Öffentlichkeit und somit der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, denn wird ein Arbeitgeber erst einmal für Diskriminierung am Arbeitsplatz bekannt, verringert das die Chancen des Betriebs, qualifizierte Arbeitnehmer einzustellen und zu halten.

Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz

Schon aus diesem Grund ist es fraglos unerlässlich, dass Arbeitgeber die Initiative ergreifen, um Diskriminierung im Betrieb zu vermeiden, da sie nicht nur unethisch ist, sondern ebenso das Betriebsklima verschlechtert sowie die Leistung und Produktivität sinken lassen kann. Unternehmen sollten proaktiv gegen Diskriminierung im Betrieb angehen, um schädigende Auswirkungen zu verhindern sowie eine positive und leistungsfördernde Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Allein auf diesem Weg kann dafür gesorgt werden, dass ein Betriebsklima erhalten bleibt, in der sich jeder Mitarbeiter wertgeschätzt und unterstützt fühlt. Es gibt zahlreiche unterschiedlicher Maßnahmen, welche die Unternehmen anwenden sollten, um Diskriminierung auf der Arbeit entgegenzutreten sowie inklusivere und gerechtere Arbeitsbedingungen zu entwickeln.

Durchführung von Schulungen und Sensibilisierung

Die Unternehmen können Lehrveranstaltungen sowie Sensibilisierungsmaßnahmen für Arbeitnehmer und Vorgesetzte veranstalten, um die Wahrnahme von Diskriminierung sowie deren Auswirkungen zu erhöhen und um zu gewährleisten, dass alle im Betrieb die Rechte jedes Arbeitnehmers respektieren.

Gewährleistung klarer Richtlinien und Verfahren

Unternehmen müssen klare Verfahren und Richtlinien für die Rekrutierung, Einstellung, Beförderung und Entlassung von Angestellten haben, um Diskriminierung zu verhindern und Chancengleichheit für alle Mitarbeitern garantieren zu können.

Schaffung einer inklusiven Kultur

Die Arbeitgeber können eine Unternehmenskultur unterstützen, die die Vielfalt sowie Inklusion der Betriebsangehörigen schätzt und respektiert und die Gründung von Gruppen beziehungsweise Netzwerken für Arbeitnehmer, die zu Diskriminierung führende Merkmale gemeinsam haben, fördert, damit sie ihre Interessen sowie Anliegen selber vertreten können.

Feedback- und Beschwerdesysteme

Unternehmer können Feedback- und Beschwerdesysteme für die Betriebsangehörigen installieren, damit diese sicher und vertraulich Beschwerden beziehungsweise Hinweise in Bezug auf diskriminierendes Handeln äußern können, und sicherstellen, dass die Vorwürfe angemessen und rasch behandelt werden.

Verantwortlichkeit und Überwachung

Die Betriebe sollten dafür sorgen, dass alle Beschäftigten für Diskriminierung mitverantwortlich sind und dass es dazu geschaffene Überwachungsmechanismen gibt, um sicherzustellen, dass Diskriminierung im Unternehmen nicht hingenommen wird und strenge Maßnahmen greifen, um diese zu verhindern und zu bekämpfen.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Leipzig e.V.

Unter der 0341-22907780 kriegen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Leipzig Auskunft bei Fragen zu „Diskriminierung am Arbeitsplatz und im beruflichen Umfeld“ sowie allen anderen arbeitsrechtlichen Themen.


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