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Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld

Ein Arbeitslosengeld, hin und wieder auch Arbeitslosengeld I genannt, erhalten Arbeitnehmer nach dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit für einen befristeten Zeitraum. Von diesem unterscheidet sich das Arbeitslosengeld 2, weitaus besser bekannt unter der Benennung Hartz IV und seit 2023 Bürgergeld, welches unbefristet als Grundsicherung an Arbeitssuchende sowie Arbeitende (“Aufstocker”) ausgezahlt wird, damit sie ihren Lebensunterhalt decken können. Es gibt Phasen, in denen der Anspruch auf das Arbeitslosengeld I ruht, sprich, nicht ausgezahlt wird. In manchen Fällen kann es stattdessen zu einer Reduzierung der Anspruchsdauer kommen.


Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Arbeitslosengeld

Was ist Arbeitslosengeld 1 und wodurch unterscheidet es sich von Arbeitslosengeld 2?

Arbeitslosengeld, abgekürzt ALG 1, ist eine Leistung, welche von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird, um Arbeitslosen in einer finanziell schwierigen Situation zu helfen, während sie sich um eine neue Beschäftigung bemühen. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben, müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel, in Deutschland zu wohnen und innerhalb der letzten beiden Jahre in Deutschland gearbeitet haben.

Arbeitslosengeld 2, abgekürzt ALG 2, bis Ende des Jahres 2022 zumeist Hartz IV genannt, heißt seit Januar 2023 Bürgergeld und ist eine Leistung, die von den lokalen Jobcentern gezahlt wird und die für arbeitslose Arbeitnehmer vorgesehen ist, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, zum Beispiel weil sie nicht gearbeitet haben oder deren Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bereits aufgebraucht ist. Das Bürgergeld dient zur Sicherung des Lebensunterhalts und wird an bedürftige Personen gezahlt, welche wegen ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selber zu finanzieren.

Arbeitslosengeld (ALG 1) unterscheidet sich vom Bürgergeld in erster Linie durch die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Anspruch auf die jeweiligen Leistungen geltend machen zu können, und außerdem durch die Höhe der Leistungen. Arbeitslosengeld ist in den meisten Fällen höher als das Bürgergeld und hängt vom durchschnittlichen Entgelt (netto) ab, das der nun Arbeitslose in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit bekommen hat. Das Bürgergeld ist im Gegensatz dazu eine feste Leistung, welche sich an einem Regelsatz orientiert, der jährlich angepasst werden kann.

Der Hauptunterschied zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld ist, dass Arbeitslosengeld I an Arbeitslose gezahlt wird, die in der Zeit davor gearbeitet und darum Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, während das Bürgergeld an Arbeitslose gezahlt wird, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben können. Arbeitslosengeld I ist in der Regel auch höher als das Bürgergeld und wird auch nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt, während das Bürgergeld unbefristet bereitgestellt wird.

Wer bekommt Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld I wird in der Regel an diejenigen gezahlt, welche arbeitslos sind und nach einer neuen Arbeitsstelle suchen. Die haben genau dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie    ihre Anwartschaftszeit erfüllt haben, das bedeutet im Normalfall, dass der Anspruchsteller in den vergangenen 24 Monaten gearbeitet und davon mindestens 12 Monate Pflichtbeiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat arbeitslos sind und sich persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit als registrieren lassen haben bereit sind, sich proaktiv um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen und jede zumutbaren Maßnahme zur Erhöhung ihrer Aussichten auf dem Arbeitsmarkt zu nutzen.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Wie viel Prozent Arbeitslosengeld bekommt man vom Bruttolohn?

Falls das mittlere Entgelt (netto) bekannt ist, kann man damit die Höhe des Arbeitslosengeldes ausrechnen, indem man es mit 0,6 multipliziert. Doch in diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass es eine ganze Menge von Ausnahmen und Regelungen gibt, die den maximalen Betrag des Arbeitslosengelds bestimmen. Außerdem ist es durchaus möglich, dass das Arbeitslosengeld I etwa wegen eines Hinzuverdienstes oder anderen Einkommen reduziert wird. Falls jemand unsicher ist, wie hoch sein Arbeitslosengeld ausfällt, raten wir diesem, sich an die Agentur für Arbeit oder an eine andere dafür zuständige Behörde zu wenden.

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Die Dauer, über die jemand Arbeitslosengeld 1 kriegen kann, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, unter anderem von der Dauer der Arbeitslosigkeit, dem Alter und dem vorherigen Einkommen. In der Regel haben Arbeitslose für eine Zeitspanne von bis zu 12 Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn diese in der Zeit vor ihrer Arbeitslosigkeit gearbeitet haben sowie während dieser Zeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Es ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die Anspruchsdauer auf das Arbeitslosengeld von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann und es Obergrenzen für die Höhe dieser Leistung gibt.



Wann ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, falls der Leistungsbezieher eine Beschäftigung aufnimmt oder eine anderweitige Einnahmemöglichkeit hat, welche ihm ermöglicht, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ruht ebenso, wenn eine Person nicht bereit oder in der Lage ist, einer Tätigkeit nachzugehen, beispielsweise weil sie krank ist oder an einer Fortbildungsmaßnahme teilnimmt.

Es ist immer zu beachten, dass ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld nur für eine befristete Zeit besteht und die Höhe des Arbeitslosengeldes von mehreren Größen abhängig ist, beispielsweise dem vorherigen Einkommen des Arbeitslosen und der Dauer seiner Arbeitslosigkeit. Sofern der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausgeschöpft ist beziehungsweise, wenn ein Anspruchsteller keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann dieser möglicherweise Anspruch auf Bürgergeld, auch als Hartz IV oder Arbeitslosengeld 2 bezeichnet, haben. Das Bürgergeld ist eine Form der Sozialhilfe und wird als Einkommensersatz gezahlt, um die notwendigen Lebenshaltungskosten zu decken.

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Arbeitslosengeld

Wie viel Steuern müssen auf das Arbeitslosengeld gezahlt werden?

Auf Arbeitslosengeld I müssen keine Steuern gezahlt werden, da es laut Einkommenssteuergesetz den steuerfreien Einnahmen zugerechnet wird, gleichwohl muss das Arbeitslosengeld in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden, weil es wegen des Progressionsvorbehaltes in Rechnung gestellt werden muss.

Auf das Arbeitslosengeld I wird keine Steuer erhoben, da es eine Lohnersatzleistung einer Pflichtversicherung ist, welche von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt wird und die den Zweck verfolgt, Arbeitslose, die nach einer neuen Beschäftigung suchen und sich in materiell schwierigen Situation befinden, finanziell zu unterstützen. Arbeitslosengeld 1 ist aus diesem Grund quasi steuerfrei und wird nicht als Einkommen bei der Berechnung von Steuern berücksichtigt.

Müssen die Bezieher von Arbeitslosengeld Beiträge zur Sozialversicherung zahlen?

Jeder Empfänger von Arbeitslosengeld ist hinsichtlich der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung im Allgemeinen versicherungspflichtig. Freilich brauchen die Empfänger von Arbeitslosengeld 1 nicht selbst zahlen, sondern die Bundesagentur für Arbeit erledigt das automatisch.

In fast allen Fällen brauchen die Bezieher von Arbeitslosengeld keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Dessen ungeachtet gibt es einige Ausnahme, beispielsweise wenn jemand in der Zeit, in der er Arbeitslosengeld I bekommt, nebenbei arbeitet und damit Einkünfte generiert, muss er für diese Einnahmen Beiträge zur Sozialversicherung entrichten – was auch gilt, wenn er nebenher in einem Minijob tätig sein.

Falls dieser in einer Zeit, in der er Arbeitslosengeld I kriegt, eine selbstständige Tätigkeit beginnt, muss er für diese Tätigkeit in den meisten Fällen ebenso Beiträge zur Sozialversicherung abführen. In diesem Fall wird ihm das Arbeitslosengeld 1 dementsprechend gekürzt.

Kommt für das Arbeitslosengeld eine Aufstockung in Frage?

Sollte das Arbeitslosengeld nicht ausreichen, um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, käme unter anderem eine Aufstockung mit dem Bürgergeld, vorher Hartz IV oder Arbeitslosengeld 2, in Frage. Damit er die Antragsunterlagen für eine Aufstockung bekommt, muss sich der Empfänger des Arbeitslosengeldes 1 im lokalen Jobcenter der Agentur für Arbeit, unter Vorlage seines Personalausweises oder eines alternativen Ausweisdokuments, registrieren lassen. Falls einer Anspruch auf Bürgergeld hat, wird es zusätzlich zu dessen Arbeitslosengeld 1 gezahlt, dabei richtet sich die Höhe der Leistungen nach seiner Familiensituation, seinem Alter und seinen sonstigen Einkünften.

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