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Kündigung wegen Quarantäne

Was bedeutet Quarantäne in Zeiten von Corona?

Die Quarantäne ist eine vom Gesundheitsamt angeordnete, zeitlich befristete Maßnahme, zuletzt im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und beabsichtigt damit den Infektionsschutz der Bevölkerung, indem die Ausbreitung der Viren gebremst wird. Die Quarantänemaßnahme wird für Personen angewandt, die Kontakt mit einer positiv auf Corona getesteten Person hatten. Alle Personen, bei denen eine Corona-Infektion vorliegt, also bei denen diese mittels eines PCR-Tests beziehungsweise durch einen Corona-Antigen-Schnelltest belegt wird, müssen in häusliche Isolierung oder bei Notfällen in einer Klinik abgetrennt werden.

Die Corona-Pandemie

Der Corona-Virus wird ebenso als COVID-19 oder SARS-CoV-2 bezeichnet und breitet sich in Wellen weltweit aus, wobei immer neue Varianten des Virus auftauchen. Es ist gerade noch nicht abzusehen, für welche Dauer wir uns mit dem Corona-Virus sowie dessen Konsequenzen für das Berufsleben auseinandersetzen müssen. Beim Gipfel der Corona-Ausbreitung meldeten zahllose Betriebe Kurzarbeit an und andere haben kurzerhand Kündigungen ausgesprochen. Die Frage, ob und inwiefern das zulässig ist, kann eindeutig mit einem Nein beantwortet werden, weil die Coronapandemie zwar einen Ausnahmezustand, doch keine Veränderungen des Arbeitsrechts zur Folge hatte.

Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber

Im Falle, dass sich ein Arbeitgeber von einem Angestellten verabschieden möchte, müssen eine ganze Reihe von arbeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine ordentliche Kündigung wirklich wirksam werden kann. Vor allem anderen muss dazu ordnungsgemäße Erklärung gegenüber dem Arbeitnehmer erfolgen, das bedeutet, die Schriftform ist dafür zwingend erforderlich und das Kündigungsdokument muss dem betroffenen Mitarbeiter tatsächlich zugehen. 

Obendrein ist die geltende Kündigungsfrist zu beachten, es darf kein Nichtigkeitsgrund, laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder des Bürgerlichen Gesetzbuches, vorliegen und eine ordentliche Kündigung, darf keinesfalls durch ein Gesetz oder eine Betriebsvereinbarung, den Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Ferner muss ein verhaltensbedingter, betriebsbedingter oder personenbedingter Grund für eine Kündigung gegeben sein, um eine solche sozial zu rechtfertigen.



Kann einem der Arbeitgeber wegen Quarantäne kündigen?

Im vorherigen Abschnitt wurde gezeigt, was für Prämissen erfüllt sein müssen, um einen Angestellten wirksam ordentlich kündigen zu können. Aber nun stellt sich die Frage, ob und welchen Kündigungsgrund eine Quarantäne verursachen könnte. Weil der Wegfall eines Arbeitsplatzes mit dem Hintergrund einer Quarantäne schlechthin nicht möglich ist, fällt die betriebsbedingte Kündigung selbstverständlich selbstredend aus. Desgleichen ist eine personenbedingte Kündigung aussichtslos, da ohne Frage eine Person von der Quarantänemaßnahme betroffen ist, jedoch lediglich für eine recht kurze Zeit was die Wirksamkeit einer so begründeten Vertragsbeendigung faktisch ausschließt. 

Folgerichtig kommt nur die verhaltensbedingte Kündigung in Frage, jedoch nicht, weil sich ein Arbeitnehmer in Quarantäne befindet. Eher könnte eine Missachtung dieser behördlichen Anordnung, also das Nichtbefolgen der angeordneten Quarantäne, zu einer Abmahnung sowie im Falle einer Wiederholung überdies zu einer Kündigung des Abgemahnten führen. Um es so verständlich wie möglich zu sagen, ein Angestellter, der sich in eine Quarantänemaßnahme begibt, kann aus diesem Grund in keinem Fall entlassen werden.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Leipzig e.V.

Unter der 0341-22907780 kriegen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Leipzig Auskunft bei Fragen zu "Quarantäne beziehungsweise Quarantäne als Kündigungsgrund" sowie allen anderen arbeitsrechtlichen Themen.


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