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Fragen und Antworten zum Thema Abfindung

Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet? Wann wird eine Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet?  Wie viel Abfindung steht mir zu? Wann hat jemand das Recht auf eine Abfindung?

All dies sind die typischen Fragen, jedes Mal, wenn es bei der Arbeitnehmerschaft um das Thema Abfindung geht und alle wichtigen Fragen werden hier beantwortet. Angenommen den Fall, dass ein sich Betrieb von einem Angestellten trennen möchte, wird er ihm eine Abfindung vorschlagen, um diesen für den Verlust des Arbeitsplatzes mit einer Einmalzahlung zu entschädigen. Mit Bezug auf die Abfindungszahlungen gehen sehr viele falsche Informationen und Gerüchte um, zum einen auf Seiten der Mitarbeiter und zum anderen auch auf Seiten der Arbeitgeber. Vor allen Dingen müssen sich die Arbeitnehmer im Vorhinein richtig überlegen, bei welchen Voraussetzungen diese eine derartige Abfindung letztlich akzeptieren, weil sich die Zahlung ohne Zweifel auf die Einkommensteuer auswirken wird.

Gleich vorweg sei gesagt, dass letzten Endes das Verhandlungsgeschick beider Parteien über die Höhe der Abfindung entscheidet und nicht ein Online-Rechner, welcher im Grunde genommen lediglich eine Faustformel benutzt. Weil es um hohe Summen geht, ist es angebracht, sich die Unterstützung eines fähigen Fachanwalts für Arbeitsrecht dazuzuholen, um ihn die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen zu lassen. Ein versierter Rechtsanwalt weiß, wie die beruflichen Perspektiven des jeweiligen Arbeitnehmers zu bewerten sind und kann in der Regel viel besser abzuschätzen, wie groß der Verhandlungsspielraum des Arbeitgebers ist, um diesen möglichst auszureizen, ohne den Bogen dabei zu überspannen.

Anspruch auf Abfindung

Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?

Von den wenigen Ausnahmen abgesehen, hat in der arbeitsrechtlichen Praxis fast niemand einen Rechtsanspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Denn nur im Fall, bei dem der Arbeitgeber mit Bezug zu einer betriebsbedingten Kündigung eine Entschädigungszahlung verheißt, insofern der Gekündigte die Dreiwochenfrist für eine Kündigungsschutzklage auslaufen lässt, bildet sich dadurch ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung.

Wann gibt es keine Abfindung?

Wird das Arbeitsverhältnis eines Beschäftigten aufgelöst, welcher das geltende Renteneintrittsalter erreicht hat, besteht ein solcher Abfindungsanspruch nicht. Nicht wenige Aufhebungsverträge werden auf Anregung von Angestellten geschlossen, mit solchen geht natürlich auch kein Anspruch auf eine Abfindung einher.

Ist eine Abfindung gesetzlich geregelt?

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindungszahlung ist nur in einem besonderen Fall vorgesehen: Bei betriebsbedingten Kündigungen offeriert die Arbeitgeberseite manchmal eine Abfindung für den Fall an, dass der Gekündigte keine Kündigungsschutzklage erhebt, indem er die dreiwöchige Frist vorübergehen lässt.

Ist Abfindung bei Kündigung Pflicht?

Die simple Antwort ist nein, weil es bei einer Kündigung grundsätzlich keine Pflicht ist, eine Abfindung zu zahlen. Nur wenn der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindungszahlung anbietet, um dadurch einen riskanten Kündigungsschutzprozess zu entgehen, ist er daraufhin gesetzlich zur Zahlung verpflichtet.

Ist ein Arbeitgeber verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen?

Nein, bis auf die bereits genannte Ausnahme gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zum Leisten einer Abfindung.

Kann man bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung verlangen?

Nein, weil Abfindungszahlungen eine reine Verhandlungssache zwischen dem Arbeitgeber- und dem Arbeitnehmer sind.



Versteuerung der Abfindung

Wie viel Prozent wird von einer Abfindung versteuert?

Abfindungen werden nach einem Verlust des Arbeitsplatzes selbstverständlich vollständig versteuert, allein die sogenannte Fünftelregelung kann nach Beantragung zu einer Reduzierung der Steuer führen.

Wie viel bleibt von der Abfindung übrig?

Weil eine Abfindung nicht von der Sozialversicherungspflicht betroffen ist, wird vom Auszahlungsbetrag allein die Einkommenssteuer abgezogen, das bedeutet, es ist ausschließlich von der Steuerklasse abhängig, wieviel letztlich übrig bleibt.

Was muss man beachten, wenn man eine Abfindung bekommt?

Falls ein Arbeitnehmer sich auf eine Abfindung eingelassen hat, gibt es für anschließend keine Möglichkeit mehr, eine Kündigungsschutzklage zu führen.

Wie wird eine Abfindung versteuert (Rechner)?

Die Abfindungszahlung wird so versteuert, wie das übrige Einkommen, also entsprechend der Einkommenssteuerklasse.

Auswirkungen der Abfindung auf das Arbeitslosengeld

Wann wird eine Abfindung angerechnet?

Abfindungszahlungen werden prinzipiell nur dann auf das Arbeitslosengeld angerechnet, falls der davor geschlossene Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist unterschritten hat.

Wie lange gesperrt nach Abfindung?

Nur weil ein Betrieb einen Beschäftigten mit einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigt, zieht das keine Sperrzeit nach sich. Wenn das Arbeitsverhältnis wegen eines Aufhebungsvertrages früher endet, als es mit einer ordentlichen Kündigung möglich gewesen wäre, kann das eine Sperrzeit von bis zu drei Monaten verursachen, welche auch mit Sicherheit zu einer Verringerung des Arbeitslosengeldes führt.

Die Höhe der Abfindung

Wie hoch kann eine Abfindung maximal sein?

Es gibt etliche Einflussgrößen zum Ermitteln der Höhe des Abfindungsanspruchs, vor allem kommt es auf den monatlichen Bruttoverdienst, die Gründe der Abfindungsvereinbarung sowie die Dauer der Betriebszugehörigkeit an. Der schlussendlich den Unterschied machende Punkt um eine überdurchschnittlich hohe Abfindung zu erzielen, ist das Verhandlungsgeschick des Mitarbeiters, beziehungsweise seines Vertreters.

Wie hoch ist die gesetzliche Abfindung?

Die vom Gesetzgeber festgelegte Höhe der Abfindung ist im Kündigungsschutzgesetz zu finden, und zwar für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung, aufgrund von betrieblicher Erfordernisse. Sobald der Arbeitgeber die Kündigung mit dem Vorschlag einer Abfindung vorlegt, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Die gesetzlich geregelte Höhe der Abfindung beträgt in diesem Fall jeweils 50 Prozent eines Monatsgehalts pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.

Welche Abfindung ist angemessen?

In den meisten Fällen halten sich ziemlich viele Beschäftigte und Arbeitgeber an die Faustformel, welche besagt, dass 50 Prozent eines Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung im Betrieb angemessen ist. Ohne Zweifel hängt es immer von den individuellen Umständen des Mitarbeiters und dessen zu erwartenden beruflichen Perspektiven ab, um sich der idealen Abfindungshöhe zu nähern.

Wie viel Abfindung ist realistisch?

Die in nicht wenigen Betrieben üblichen Abfindungen liegen meistens zwischen einem halben und einem vollen Bruttomonatsgehalt pro Jahr der ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit, allerdings gibt es einzelnen Branchen in denen lediglich ein Viertel des Bruttomonatsgehalts gezahlt wird.

Wie bekomme ich eine hohe Abfindung?

Eine hohe Abfindung erhalten diejenigen Beschäftigten, welche eine Kündigungsschutzklage erheben können, wenn für deren Arbeitgeber ein entsprechend hohes Prozessrisiko droht und die über sehr gutes Verhandlungsgeschick verfügen, wobei Letzteres sich auch auf eine arbeitsrechtliche Vertretung beziehen kann.


Rechenbeispiele für eine Abfindungszahlung

Wie hoch ist eine Abfindung nach 15 Jahren?

Hat einer 15 Jahre in einer Firma gearbeitet, kann dessen Abfindung zwischen 7,5 und 15 Bruttomonatsverdiensten betragen. Bei einem Bruttoverdienst von 3.509 Euro sind demzufolge 26.250 bis 52.500 als Abfindung im Bereich des Möglichen.

Wie hoch ist die Abfindung nach 10 Jahren?

Wenn ein Mitarbeiter 10 Jahre im selben Betrieb tätig war, kann dessen Abfindung zwischen fünf und zehn Monatsverdiensten (brutto) betragen. Bei einem Bruttoverdienst von 3.000 Euro sind demzufolge 15.000 bis 30.000 als Abfindung drin.

Wie viel Abfindung nach 12 Jahren?

Wenn jemand zwölf Jahre in einem Betrieb tätig war, kann dessen Abfindung zwischen fünf und zehn Monatsverdiensten (brutto) betragen. Bei einem Bruttoverdienst von 4.000 Euro sind demnach 24.000 bis 48.000 als Abfindung möglich.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Nürnberg e.V.

Unter der 0341-22907780 kriegen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Leipzig Auskunft bei Fragen zu "Abfindungen" sowie allen anderen arbeitsrechtlichen Themen.


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